Ob du’s glaubst, oder nicht: es gab tatsächlich einen jahrelangen Gerichtsstreit darüber, ob es ein Copyright für Körper- und Atemübungen geben kann. Natürlich in Amerika. Das Ausführen von Grundpositionen wie Tadasana oder Berg, Paschimottanasana oder sitzende Vorwärstbeuge selbst Savasana – die Entspannung im Liegen – hätte dazu führen können dass eine Gebühr an den Eigentümer dieses angestrebten Markenschutzes zu zahlen gewesen wäre. Wie absurd ist das?
Kein Copyright für Hot Yoga
Da wird einem ganz schön heiß, bei den Urheberrechts-Bestrebungen des Erfinders vom ‚Hot Yoga‘. Am 8. Oktober 2015 allerdings hat der Gerichtshof in Californien beschlossen, dass Bikram Choudhury seine 26teilige Asana Sequenz nicht urheberrechtlich schützen lassen kann. Die 26 Körperübungen gehören ihm nicht und auch sonst niemanden. Auch nicht die beiden Atemübungen, die im Bikram Yoga in Räumen stattfinden, die auf unnatürliche bis zu 40 Grad Raumtemperatur aufgeheizt werden.
YOGA Urheberrecht abgelehnt
Mehr dazu in diesem online Artikel von der Yoga Alliance .
Und es gibt natürlich eine ziemlich hitzige Diskussion bei den Yoga-Insidern rund um das Thema:
Eine wirklich seriöse Auseinandersetzung darüber hat heuer im Sommer Leslie Kaminoff im Internet lanciert: Who owns Yoga?!
Und es hat sich der Al Jazeera Korrespondent Bhanu Bhatnaga damit beschäftigt. Er ist mit dieser Frage im Bauch rund um die YOGA Welt gereist und mit einem Koffer voll durchaus spannenden Antworten in einer Dokumentation auf You Tube angekommen.
Wahrscheinlich gibt es noch ganz viel Material zu dem Thema im Internet. Aber am Ende des Tages bleibt auch den Yogis mit egomanischen Star-Allüren nichts anderes übrig, um wieder auf den Boden der Realität zu kommen als auf die Matte zu gehen, einatmen und ausatmen und mit dem ersten Sonnengruss eine wirklich intelligente Yoga Praxis zu beginnen… Das würde halt ich in aller Bescheidenheit empfehlen, um den Hitzkopf abzukühlen.