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Kulturerbe lt. UNESCO

Das UNESCO-Komitee für Immaterielles Kulturerbe hat auf seiner Tagung in Addis Abeba vom 28.11. bis 2.12.16 YOGA in die Listen des ‚IMMATERIELLEN Kulturerbes der Menschheit‘ aufgenommen. Da ist jetzt nicht YOGA allein als Neueintrag auf dieser Liste, sondern mit 33 anderen in z. T. guter Gesellschaft mit Tatheeb (traditioneller Stockkampf in Ägypten), Nouruz (Neujahrs und Frühjahrsfest in Zentralasien), die 24 Sonnenkalenderabschnitte in China, die – man staune – Fladenbrotkultur in Aserbaidschan und … es wird noch interessanter: die BierKultur(!) in Belgien oder Rumba in Kuba.

Die Begründung für die UNESCO Auszeichnung lautet: ‚ Indien: YOGA – Die Praktik hat viele Bereiche der indischen Gesellschaft beeinflusst, darunter Gesundheit, Medizin, Bildung und Kunst. Basierend auf der Vereinigung von Körper, Geist und Seele, zielt Yoga auf das mentale, spirituelle und physische Wohlbefinden. Als Techniken kommen dabei verschiedene Körperübungen, Meditation, die Kontrolle der Atmung und spirituelle Praktiken zum Tragen. Traditionell wurde Yoga durch das Meister-Schüler-Prinzip weitergegeben; heutzutage übernehmen auch Yoga-Ashrams, Bildungseinrichtungen und Gemeindezentren diese Aufgabe.

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